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   BPatG, 06.08.2009 - 27 W (pat) 141/09   

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BPatG, 06.08.2009 - 27 W (pat) 141/09 (https://dejure.org/2009,28500)
BPatG, Entscheidung vom 06.08.2009 - 27 W (pat) 141/09 (https://dejure.org/2009,28500)
BPatG, Entscheidung vom 06. August 2009 - 27 W (pat) 141/09 (https://dejure.org/2009,28500)
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  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 06.08.2009 - 27 W (pat) 141/09
    Mit der Markenstelle geht der Senat davon aus, dass der angemeldeten Kennzeichnung für die von der Teilzurückweisung durch die Markenstelle umfassten Waren und Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 MarkenG fehlt, also nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. EuGH GRUR 2004, 943, 944, Rdn. 23 -SAT.2; GRUR 2006, 229, 230, Rdn. 27 -BioID) und des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH GRUR 2000, 502, 503 -St. Pauli Girl) die Eignung, von den Abnehmern, an welche sich die beanspruchten Waren richten, als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden.
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 06.08.2009 - 27 W (pat) 141/09
    Mit der Markenstelle geht der Senat davon aus, dass der angemeldeten Kennzeichnung für die von der Teilzurückweisung durch die Markenstelle umfassten Waren und Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 MarkenG fehlt, also nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. EuGH GRUR 2004, 943, 944, Rdn. 23 -SAT.2; GRUR 2006, 229, 230, Rdn. 27 -BioID) und des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH GRUR 2000, 502, 503 -St. Pauli Girl) die Eignung, von den Abnehmern, an welche sich die beanspruchten Waren richten, als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden.
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 06.08.2009 - 27 W (pat) 141/09
    Auch bei Anlegung des grundsätzlich gebotenen großzügigen Maßstabs (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 1995, 408, 409 -PROTECH; BGH GRUR 2001, 413, 415 -SWATCH) ist bei der Kennzeichnung "noble food" davon auszugehen, dass die durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Abnehmer (vgl. EuGH a. a. O. -SAT.2) in dieser keinen Hinweis mehr auf die Herkunft der beanspruchten Waren und Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen sehen, sondern ihr nur einen für diese Produkte im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt entnehmen werden (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1153 -marktfrisch; GRUR 2003, 1050, 1051 -City-Service).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 06.08.2009 - 27 W (pat) 141/09
    Auch bei Anlegung des grundsätzlich gebotenen großzügigen Maßstabs (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 1995, 408, 409 -PROTECH; BGH GRUR 2001, 413, 415 -SWATCH) ist bei der Kennzeichnung "noble food" davon auszugehen, dass die durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Abnehmer (vgl. EuGH a. a. O. -SAT.2) in dieser keinen Hinweis mehr auf die Herkunft der beanspruchten Waren und Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen sehen, sondern ihr nur einen für diese Produkte im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt entnehmen werden (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1153 -marktfrisch; GRUR 2003, 1050, 1051 -City-Service).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 25/97

    St. Pauli Girl; Unterscheidungskraft einer aus fernöstlichen Schriftzeichen

    Auszug aus BPatG, 06.08.2009 - 27 W (pat) 141/09
    Mit der Markenstelle geht der Senat davon aus, dass der angemeldeten Kennzeichnung für die von der Teilzurückweisung durch die Markenstelle umfassten Waren und Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 MarkenG fehlt, also nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. EuGH GRUR 2004, 943, 944, Rdn. 23 -SAT.2; GRUR 2006, 229, 230, Rdn. 27 -BioID) und des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH GRUR 2000, 502, 503 -St. Pauli Girl) die Eignung, von den Abnehmern, an welche sich die beanspruchten Waren richten, als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden.
  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 06.08.2009 - 27 W (pat) 141/09
    Auch bei Anlegung des grundsätzlich gebotenen großzügigen Maßstabs (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 1995, 408, 409 -PROTECH; BGH GRUR 2001, 413, 415 -SWATCH) ist bei der Kennzeichnung "noble food" davon auszugehen, dass die durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Abnehmer (vgl. EuGH a. a. O. -SAT.2) in dieser keinen Hinweis mehr auf die Herkunft der beanspruchten Waren und Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen sehen, sondern ihr nur einen für diese Produkte im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt entnehmen werden (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1153 -marktfrisch; GRUR 2003, 1050, 1051 -City-Service).
  • BGH, 14.12.2000 - I ZB 27/98

    SWATCH; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke

    Auszug aus BPatG, 06.08.2009 - 27 W (pat) 141/09
    Auch bei Anlegung des grundsätzlich gebotenen großzügigen Maßstabs (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 1995, 408, 409 -PROTECH; BGH GRUR 2001, 413, 415 -SWATCH) ist bei der Kennzeichnung "noble food" davon auszugehen, dass die durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Abnehmer (vgl. EuGH a. a. O. -SAT.2) in dieser keinen Hinweis mehr auf die Herkunft der beanspruchten Waren und Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen sehen, sondern ihr nur einen für diese Produkte im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt entnehmen werden (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1153 -marktfrisch; GRUR 2003, 1050, 1051 -City-Service).
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